Meine Leistungen | |
|
|
Coaching |
Immer mehr
Führungskräfte und Unternehmer, auch Politiker, haben einen persönlichen
Coach. Dieser berät
und unterstützt den Mandanten in persönlichen, privaten, beruflichen
und gesellschaftlichen Bereichen. Ein Coach
steht als Diskussionspartner, als Ratgeber und ggf. auch als Beichtvater
zur Verfügung. Die
Entscheidung über das jeweilige Handeln verbleibt beim Mandanten. Die
anwaltliche Tätigkeit bringt verschiedene Coaching-Aktivitäten
mit sich. So ist z.B.
bei einer Beiratstätigkeit, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei Geschäftsführerproblemen,
bei Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb, außer der rechtlicher
Beratung ein Zuhören auf Zwischentöne angebracht und letztendlich zu
eruieren, ob die vorgegebenen Probleme nicht nur Fassade sind und die
Ursache tatsächlich wo anders liegt. In dieser
Hinsicht steht der Anwalt als Coach seinem Mandanten, vor allem |
|
|
Verhandlungsmanagement und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen |
Im
Grundsatz verhandelt man quasi täglich. Sei es mit
Mitarbeitern, sei es mit Lieferanten, sei es mit der Bank, sei es mit
den eigenen Kindern, ob und wann zu welcher Zeit was unternommen wird. In der
betrieblichen Praxis bedeutet dies, daß vor allem mit Banken,
Lieferanten und Kunden in Bezug auf Preisgestaltungen, Lieferfristen,
Qualität, Eigentumsvorbehalt etc. bei Vertragsgestaltungen verhandelt
werden muß. Im Rahmen dieser Vertragsverhandlung kann viel zum Vorteil und vor allem letztendlich auch zur Sicherheit des vertretenen Mandanten gestaltet werden. In dieser
Hinsicht ist unbedingt rechtliche Unterstützung notwendig. Der
erfahrene Anwalt kennt die vertraglichen Gestaltungen, die Tricks und
Fallen und wird auch für seinen Mandanten zum Vorschlag- und Ratgeber. Ebenso ist es sinnvoll, bei schwierigen Verhandlungen mit Banken, (Krisensituation, Sanierungsmöglichkeiten) mit Gläubigern und Behörden entsprechenden rechtlichen Beistand und Sachkenntnis an seiner Seite zu wissen. |
|
|
Vertragscontrolling |
Jeder besitzt - ob privat und/oder als Unternehmer - verschiedene vielfältige Verträge. Beispiele hierfür sind im privaten Bereich: verschiedene Versicherungsverträge, Geldanlageverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge, ... und im betrieblichen Bereich: zusätzlich noch Lieferantenverträge, Verträge mit Kunden, Arbeitsverträge etc. Es ist
sinnvoll, jährlich einen Check-up der vorhandenen Verträge nach
Bestand und Inhalt vorzunehmen. Veränderungen
in der Gesetzgebung, der Rechtssprechung, im Steuerrecht, und Veränderungen
des privaten und familiären Umfeldes machen es notwendig, jährlich die
vorhandenen Verträge zu überprüfen. Dies ist
auch im Hinblick auf eine geplante Unternehmensnachfolge aus
tatsächlichen,
rechtlichen, wirtschaftlichen und familiären Aspekten her sinnvoll. Der qualifizierte Anwalt bietet hier Hilfestellung und Betreuung. |
|
|
Vermögensmanagement |
Die Zeit
der sogenannten Erbengeneration ist angebrochen. Immer mehr
Vermögen geht auf die nächste Generation über. Die
sogenannte Gründergeneration tritt ab und vererbt Betriebe, Grundstücke,
Wertpapiervermögen, Barvermögen, etc. An das
ererbte und auch an das sonstige Vermögen wollen verschiedene Institutionen
und Privatpersonen heran. U.a.
Banken, Versicherungen, freie Finanzdienstleister, etc. Dabei
tummeln sich unter diesen Genannten nicht immer nur seriöse
Einrichtungen und Personen. Das
Bundeskriminalamt schätzt, daß jährlich ein Betrag von ca. 40 Mrd. DM
im sogenannten Grauen Kapitalmarkt verschwindet. Hierzu gehören
Anlagen in z.B. Bankgarantien, Diamanten, Handel mit Grundschuldbriefen,
"Schrott"-Immobilien, Nigeria-Connection, etc. Es wird vor
allem mit der Angst der Bürger vor der Einführung des Euros und in
Bezug auf die Problematik der Altersvorsorge geworben. Es ist für
jeden Anleger sinnvoll, sich vorher, d.h. präventiv beraten zu lassen. Dabei geht
die Beratung des Anwalts nicht dahin, daß eine konkrete Empfehlung für
bestimmte Anlageformen und Produkte ausgesprochen wird. Es werden
die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe einer Anlageform
eruiert und auch in Bezug auf die persönliche Situation des Mandanten
(Alter, Familienstand, Einkommen, Zukunftspläne, etc.) entsprechende
Ausführungen vorgenommen. |
|