Meine Leistungen

 

 

Coaching

Immer mehr Führungskräfte und Unternehmer, auch Politiker, haben einen persönlichen Coach.

Dieser berät und unterstützt den Mandanten in persönlichen, privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Bereichen.

Ein Coach steht als Diskussionspartner, als Ratgeber und ggf. auch als Beichtvater zur Verfügung. 

Die Entscheidung über das jeweilige Handeln verbleibt beim Mandanten.

Die anwaltliche Tätigkeit bringt verschiedene Coaching-Aktivitäten mit sich.

So ist z.B. bei einer Beiratstätigkeit, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei

Geschäftsführerproblemen, bei Mitarbeit der Ehefrau im Betrieb, außer der

rechtlicher Beratung ein Zuhören auf Zwischentöne angebracht und letztendlich zu eruieren, ob die vorgegebenen Probleme nicht nur Fassade sind und die Ursache tatsächlich wo anders liegt.   

In dieser Hinsicht steht der Anwalt als Coach seinem Mandanten, vor allem Freiberuflern, Unternehmern und Führungskräften, zur Verfügung.


Verhandlungsmanagement und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen 

Im Grundsatz verhandelt man quasi täglich.

Sei es mit Mitarbeitern, sei es mit Lieferanten, sei es mit der Bank, sei es mit den eigenen Kindern, ob und wann zu welcher Zeit was unternommen wird.

In der betrieblichen Praxis bedeutet dies, daß vor allem mit Banken, Lieferanten und Kunden in Bezug auf Preisgestaltungen, Lieferfristen, Qualität, Eigentumsvorbehalt etc. bei Vertragsgestaltungen verhandelt werden muß. 

Im Rahmen dieser Vertragsverhandlung kann viel zum Vorteil und vor allem letztendlich auch zur Sicherheit des vertretenen Mandanten gestaltet werden. 

In dieser Hinsicht ist unbedingt rechtliche Unterstützung notwendig.

Der erfahrene Anwalt kennt die vertraglichen Gestaltungen, die Tricks und Fallen und wird auch für seinen Mandanten zum Vorschlag- und Ratgeber.

Ebenso ist es sinnvoll, bei schwierigen Verhandlungen mit Banken, (Krisensituation, Sanierungsmöglichkeiten) mit Gläubigern und Behörden entsprechenden rechtlichen Beistand und Sachkenntnis an seiner Seite zu wissen.


Vertragscontrolling

Jeder besitzt - ob privat und/oder als Unternehmer - verschiedene vielfältige Verträge.

Beispiele hierfür sind im privaten Bereich: 

verschiedene Versicherungsverträge, Geldanlageverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Darlehensverträge, Bürgschaftsverträge, ...

und im betrieblichen Bereich:

zusätzlich noch Lieferantenverträge, Verträge mit Kunden, Arbeitsverträge etc.

Es ist sinnvoll, jährlich einen Check-up der vorhandenen Verträge nach Bestand und Inhalt vorzunehmen. 

Veränderungen in der Gesetzgebung, der Rechtssprechung, im Steuerrecht, und Veränderungen des privaten und familiären Umfeldes machen es notwendig, jährlich die vorhandenen Verträge zu überprüfen. 

Dies ist auch im Hinblick auf eine geplante Unternehmensnachfolge

aus tatsächlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen und familiären Aspekten her  sinnvoll. 

Der qualifizierte Anwalt bietet hier Hilfestellung und Betreuung.


Vermögensmanagement

Die Zeit der sogenannten Erbengeneration ist angebrochen. Immer mehr Vermögen geht auf die nächste Generation über.  Die sogenannte Gründergeneration tritt ab und vererbt Betriebe, Grundstücke, Wertpapiervermögen, Barvermögen, etc.

An das ererbte und auch an das sonstige Vermögen wollen verschiedene

Institutionen und Privatpersonen heran.  

U.a. Banken, Versicherungen, freie Finanzdienstleister, etc.  

Dabei tummeln sich unter diesen Genannten nicht immer nur seriöse Einrichtungen und Personen.

Das Bundeskriminalamt schätzt, daß jährlich ein Betrag von ca. 40 Mrd. DM im sogenannten Grauen Kapitalmarkt verschwindet.

Hierzu gehören Anlagen in z.B. Bankgarantien, Diamanten, Handel mit

Grundschuldbriefen, "Schrott"-Immobilien, Nigeria-Connection, etc.

Es wird vor allem mit der Angst der Bürger vor der Einführung des Euros und in Bezug auf die Problematik der Altersvorsorge geworben.

Es ist für jeden Anleger sinnvoll, sich vorher, d.h. präventiv beraten zu lassen.

Dabei geht die Beratung des Anwalts nicht dahin, daß eine konkrete Empfehlung für bestimmte Anlageformen und Produkte ausgesprochen wird.

Es werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergründe einer Anlageform eruiert und auch in Bezug auf die persönliche Situation des Mandanten (Alter, Familienstand, Einkommen, Zukunftspläne, etc.) entsprechende Ausführungen vorgenommen.